Satzung des Vereins „Deutsche Vereinigung für Raum-Energie e.V. (DVR)“

The German Association for Space Energy (GASE)


§ 1 Name, Sitz

Der Verein führt den Namen "Deutsche Vereinigung für Raumenergie e.V. (DVR)" und hat seinen Sitz in Hannover. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung AO 1977.

Die Vereinigung ist in das Vereinsregister eingetragen worden: Vereinsregister 82-VR 4842 beim Amtsgericht Hannover.

§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere die Erforschung der Raumenergie (z.B. auch Schwerkraft-Feld-Energie oder Nullpunktenergie genannt) und die Erforschung der Wandlung von Raumenergie in nutzbare Energie. Alle Forschungsergebnisse sind zeitnah zu veröffentlichen. Wissenschaftliche Veranstaltungen sind der Allgeminheit zugänglich.

Dies kann insbesondere durch Sammlung und Verbreitung von Information zum Thema Raumenergie und Raumenergie-Technik geschehen.

Ein weiteres Ziel ist es, die Volksbildung zu fördern, z.B. durch öffentlich zugängliche wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Veranstaltungen.

Der Verein strebt eine enge Zusammenarbeit mit ausländischen und inländischen Gesellschaften an.

§ 3 Selbstlosigkeit

(1) Die Vereinigung ist selbstlos tätig: Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel der Vereinigung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung für persönliche Zwecke.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Vereinigung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied der Vereinigung kann werden, wer den Zweck
(§ 2) der Vereinigung befürwortet und zu einer der folgenden Gruppen zählt:
(1) 1. natürliche Personen; sie sollen das 16. Lebensjahr vollendet haben;
2. juristische Personen, Gesellschaften und Vereinigungen; sie haben in der Mitgliederversammlung eine Stimme.
3. Förderer und Freunde des Vereins als passive Mitglieder
(2) Die Aufnahme in die Vereinigung erfolgt auf schriftlichen Antrag des zukünftigen Mitglieds, nachdem das Präsidium zugestimmt hat.
(3) Die Ernennung von Ehrenmitgliedern und eines Ehrenpräsidenten ist möglich. Sie erfolgt auf Vorschlag des Präsidiums durch die Mitgliederversammlung.
(4) Die Mitgliedschaft endet:
1. durch Austritt, der schriftlich unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gegenüber dem Präsidium zu erklären ist;
2. durch Ausschluß, der aus wichtigem Grund zulässig ist. Über den Ausschluß entscheidet auf Antrag des Präsidiums die Mitgliederversammlung.

§ 5 Organe

Organe der Vereinigung sind:
1. die Mitgliederversammlung,
2. das Präsidium.

§ 6 Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitglieder der Vereinigung bilden die Mitgliederversammlung. Sie bestimmt in allen grundsätzlichen Fragen die Richtlinien für die Tätigkeit des Präsidiums. Insbesondere obliegt der Mitgliederversammlung die Beschlußfassung über:
1. die Wahl des Präsidiums.
2. die Wahl der Rechnungsprüfer.
3. die Entlastung des Präsidiums.
4. die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.
5. Änderung der Satzung.
6. Auflösung der Vereinigung.
(2) Die Einladungen zu den Mitgliederversammlungen erfolgen schriftlich durch das Präsidium unter Angabe der Tagesordnung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens vier Wochen ab dem Datum der Versendung.
(3) Den Vorsitz führt ein Mitglied des Präsidiums.
(4) Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig.
Sie beschließt mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder, soweit Gesetz oder Satzung nicht anderes bestimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Mit schriftlicher Vollmacht kann jedes anwesende Mitglied maximal ein nicht anwesendes Mitglied vertreten.
(5) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von dem Versammlungsvorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Präsidiums zu unterzeichnen.

§ 7 Präsidium

(1) Das Präsidium setzt sich mindestens aus dem Präsidenten  und zwei Vizepräsidenten (stellvertretende Vorsitzende) zusammen. Normalerweise besteht das Präsidium aus 7 Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung kann beschließen das Präsidium zu erweitern oder zu verkleinern.
(2) Der Präsident, seine beiden Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Präsidiums werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
(3) Vorstand im Sinne von §26 Abs. 1 BGB sind der Präsident und seine beiden Stellvertreter. Der Präsident vertritt die Vereinigung gerichtlich und außergerichtlich zusammen mit einem Stellvertreter.
(4) Die Präsidiumsmitglieder werden für zwei Jahre gewählt. Sie bleiben bis zur Wahl eines neuen Präsidiums im Amt.
(5) Die Präsidiumsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

§ 8 Beiträge, Spenden

(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Präsidenten festgesetzt. Sie kann unterschiedlich sein für verschiedene Gruppen von Mitgliedern (z.B. Normalbeitrag, Beitrag für Studierende, Beitrag für Arbeitslose).
(2) Im übrigen soll der Vereinigungszweck durch Geld- und Sachspenden von Mitgliedern und anderen natürlichen und juristischen Personen erreicht werden.

§ 9 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 10 Satzungsänderung, Auflösung

(1) Über eine Satzungsänderung beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.
Auch eine Änderung des Vereinszweckes bedarf der Zustimmung von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.
(2) Für den Beschluss über die Auflösung der Vereinigung gilt Absatz 1, Satz 1. Die Auflösung kann auf Vorschlag des Präsidenten erfolgen. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an den Verein Binnotec e. V., Bouchéstr. 12, 12435 Berlin, der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.

Berlin, den 25. November 2017

Die Satzung wurde bei der DVR-Mitgliederversammlung am 11.11.2017 beschlossen.

Mitglieder

Kontakt